Stadtparlament Gossau: Motion der SP

Ohne Knaller feiern – Verbot von Feuerwerk

Das Abbrennen von Feierwerk ist grundsätzlich nur am 1. August und am Silvester erlaubt. Mit Ausnahmebewilligung allenfalls an weiteren besonderen Anlässen.
Das Abbrennen von Feuerwerk steht zu Recht seit langem in der Kritik, weil es unnötig und massiv Lärm, Luftverschmutzung, Littering sowie Verbrennungs- und Verletzungsgefahr verursacht. Insbesondere Feuerwerk mit Knalleffekt kann zu Gehörschäden führen und ist eine Qual für viele Haustiere.
Leider haben die Intensität des Zündens von Feuerwerk und damit auch die Lärm- und Knallimmissionen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zudem wird trotz Verbot immer mehr Feuerwerk vor und nach den zwei Feiertagen abgebrannt.

Die fortschreitende Klimakrise, die gesundheitsschädigende Lärmbelastung und die Erinnerung von Feuerwerksraketen an Kriegsraketen sprechen klar für einen Verzicht bzw. ein Verbot von jeglichem Feuerwerk. Ausgenommen bleiben Holzfeuer und Höhenfeuer.
Viele Leute und Tiere freuen sich, wenn kein Feuerwerk mehr gezündet wird. Das zeigt sich bei Bündner Gemeinden wie Davos, Arosa, Brigels, Ilanz und Vaz/Obervaz, die heute schon Verbote kennen. Sie machen gute Erfahrungen und nutzen das Verbot erfolgreich als Tourismuswerbung. Gossau könnte mit einem Feuerwerksverbot im Kanton St.Gallen eine vorbildliche Pionierrolle einnehmen.

Wir beantragen die Ausarbeitung eines Reglements, das Feuerwerk auf dem Gebiet der Stadt Gossau verbietet. Allenfalls können Ausnahmen für Feuerwerk, das keinen Lärm verursacht, vorgesehen werden.

Von den andern Fraktionen war niemand bereit diese Motion zu unterzeichnen…

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed